Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1980 - VII ZR 229/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1441
BGH, 14.02.1980 - VII ZR 229/78 (https://dejure.org/1980,1441)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1980 - VII ZR 229/78 (https://dejure.org/1980,1441)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1980 - VII ZR 229/78 (https://dejure.org/1980,1441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhere Ansetzung von zu zahlenden Raten als dem Baufortschritt angemessen - Bewilligung von Bauhandwerkersicherungshypotheken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragskündigung aus wichtigem Grund: Vergütung des Auftragnehmers für erbrachte Teilleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1980, 356
  • ZfBR 1980, 139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

    Auszug aus BGH, 14.02.1980 - VII ZR 229/78
    Das Oberlandesgericht durfte auch wegen der an die BauIG abgetretenen 20.000 DM die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin bejahen; denn es hat rechtsfehlerfrei festgestellt, daß es sich um eine Sicherungs abtretung handelt (BGHZ 25, 250, 259 f; 32, 67, 71).
  • BGH, 11.02.1960 - VII ZR 206/58

    Pflichten des Treuhänders

    Auszug aus BGH, 14.02.1980 - VII ZR 229/78
    Das Oberlandesgericht durfte auch wegen der an die BauIG abgetretenen 20.000 DM die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin bejahen; denn es hat rechtsfehlerfrei festgestellt, daß es sich um eine Sicherungs abtretung handelt (BGHZ 25, 250, 259 f; 32, 67, 71).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Dabei kann er nicht ohne weiteres die nach dem Vertrag für den erreichten Bautenstand vorgesehenen Raten als Vergütung verlangen (Senatsurteil vom 14. Februar 1980 - VII ZR 229/78, ZfBR 1980, 139 = BauR 1980, 356, Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Bd. 2, Rdn. 1334).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Wenn ein Pauschalpreis vereinbart ist, läßt sich die Höhe der Vergütung nur nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung errechnen (für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund Senatsurteil vom 14. Februar 1980 - VII ZR 229/78 = BauR 1980, 356, 357 = ZfBR 1980, 139, 140).
  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 82/96

    Darlegungs-und Beweislast bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Daß eine solche Abrechnung nach Zahlungsplan nicht genügt, ist im Senatsurteil vom 4. Juli 1996 (aaO) unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 14. Februar 1980 (VII ZR 229/78 - BauR 1980, 356) besonders hervorgehoben.
  • OLG Köln, 10.11.1993 - 11 U 181/92

    Unverzügliche Abrechnung nach Auftragsentziehung

    Für die Höhe der anteiligen Vergütung, die ermittelt werden soll, sind die schon erbrachten und noch ausstehenden Leistungen einander gegenüber zu stellen und zu bewerten, denn die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung richtet sich nach dem Verhältnis der ausgeführten Arbeiten zur vereinbarten Gesamtleistung (vgl. Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl., Rz. 1051; BGH ZfBR 1980/139; OLG Düsseldorf, Schäfer-Finnern, Z. 2.310, Bl. 9; OLG München, ZfBR 1982/67).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht